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   RG, 08.12.1932 - II 1237/32   

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https://dejure.org/1932,265
RG, 08.12.1932 - II 1237/32 (https://dejure.org/1932,265)
RG, Entscheidung vom 08.12.1932 - II 1237/32 (https://dejure.org/1932,265)
RG, Entscheidung vom 08. Dezember 1932 - II 1237/32 (https://dejure.org/1932,265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist der zuständige Bearbeiter einer Sache berechtigt, an Stelle des Vorgesetzten eines beleidigten Beamten selbständig Strafantrag zu stellen, wenn eine in dieser Sache vom Beleidigten vorgenommene Amtshandlung den Anlaß zu der Beleidigung gegeben hat?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 67, 47
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 13.07.1982 - 1 Ss 304/82

    Strafbarkeit einer "Hausbesetzung"; Räume eines leer stehenden und zum Abbruch

    Die Zulässigkeit einer Ausübung des Strafantragsrechts durch Bedienstete folgt verwaltungsrechtlich aus dem in § 53 Abs. 1 Satz 1 GemO NW verankerten Organisationsrecht des Oberstadtdirektors und ist auch strafrechtlich stets zugelassen worden (RGSt 41, 195; 67, 47, 49; RG GA 65, 116; OLG Karlsruhe OLGSt 1 zu § 303 StGB , S. 11; OLG Celle NStZ 1981, 223; OLG Karlsruhe OLGSt § 303 StGB , Bl. 4).
  • OLG Köln, 16.02.1982 - 1 Ss 738/81

    Wirksamkeit des Strafantrages einer juristischen Person im Rahmen einer

    Die Zulässigkeit einer Ausübung des Strafantragsrechts durch Bedienstete folgt verwaltungsrechtlich aus dem in § 53 Abs. 1 Satz 1 GemO NW verankerten Organisationsrecht des Oberstadtdirektors und ist auch strafrechtlich stets zugelassen worden (RGSt 41, 195; 67, 47 49; RG GA 65, 116; OLG Karlsruhe OLGSt 1 zu § 303 StGB, S. 11; OLG Celle NStZ 1981, 223;OLG Karlsruhe OLGSt § 303 StGB, Bl. 4).
  • OLG Köln, 10.06.1981 - 1 Ss 75/31

    Wirksamkeit des Strafantrages einer juristischen Person im Rahmen einer

    Die Zulässigkeit einer Ausübung des Strafantragsrechts durch Bedienstete folgt verwaltungsrechtlich aus dem in § 53 Abs. 1 Satz 1 GemO NW verankerten Organisationsrecht des Oberstadtdirektors und ist auch strafrechtlich stets zugelassen worden (RGSt 41, 195; 67, 47 49; RG GA 65, 116; OLG Karlsruhe OLGSt 1 zu § 303 StGB, S. 11; OLG Celle NStZ 1981, 223;OLG Karlsruhe OLGSt § 303 StGB, Bl. 4).
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